Unter Medizinischen Personenwaagen werden nichtselbsttätige Waagen verstanden, die zur Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkunde verwendet werden (z. B. Patienten-, Säuglings- und Stuhlwaagen, geeicht nach Klasse III). Diese Waagen unterliegen der europäischen Richtlinie 2014/31/EU.
Medizinische Personenwaagen unterliegen darüber hinaus auch den Vorschriften für Medizinprodukte, die nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG in Verkehr gebracht werden können.
Bei allen Modellen in der Kategorie Approved Medical Devices handelt es sich um eichpflichtige Waagen, die in der Heilkunde eingesetzt werden dürfen.
Approved Medical Devices – eichpflichtige Waagen in der Heilkunde:
Darunter fallen alle Waagen zur Bestimmung des Körpergewichts im Bereich der Heilkunde. Die Gewichtsermittlung dient der Prognose, Diagnose, Vorbeugung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten.
Geeichte medizinische Personenwaagen sind durch die maximale Auflösung von 3000 Teilungsschritten der Eichklasse III zugeordnet (siehe Typenschild).
Die Nacheichfristen richten sich nach dem Einsatzort und sind der Eichordnung zu entnehmen. In der Betriebsanleitung sind die Nacheichfristen für Deutschland zum Zeitpunkt der Drucklegung angegeben. Der Betreiber der Waage ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Siegelmarken nicht beschädigt sind und die gesetzlichen Nacheichfristen eingehalten werden.
Refraktometer
Refraktometer zur Messung des spezifischen Uringewichtes (Dichte), des Serumgehaltes (Serumprotein im Urin) und des Brechungsindexes.